Allgemeine Geschäftsbedingungen EFA GmbH

 
Die abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unseren Onlineshop finden Sie hier.

I. Geltung

1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste. Unseren Bedingungen entgegenstehenden oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

2.Die AGB gelten für Folgegeschäfte, auch wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird.

II. Vertragsabschluß

1. Die in Prospekt oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten Produktbeschreibungen Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wir behalten uns insbesondere Änderungen und Verbesserungen vor, die dem technischen Fortschritt dienen.

2. Die vom Käufer aufgegebenen Bestellungen, auch die per Telefon, Fax oder Email sind bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann durch Zusendung der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder durch die Auslieferung erklärt werden.

III. Preise

1. Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung können dem Kunden zusätzlich berechnet werden.

2. Rechnungen für Warenlieferung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung mit 2% Skonto oder innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug netto zahlbar. Wir behalten uns vor, im Einzelfall keinen Skonto zu gewähren.

3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug berechnen wir ohne weitere Mahnung, spätestens nach Zugang der 1.Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen geringeren Zinsschaden nachzuweisen.

5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderung aufrechnen, die entweder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

6. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, auch soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

IV. Lieferung

1.Liefertermine werden grundsätzlich unverbindlich vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernissen, unabhängig davon, ob diese bei uns oder beim Hersteller eintreten, wie z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe, Sabotage, Rohstoffmangel unverschuldete verspätete Materiallieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollten wir mehr als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.

2. Liefertermine sind nur bei entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung des Liefertermins verbindlich. Wir werden uns jedoch nach Kräften bemühen, Terminwünsche des Kunden soweit als möglich zu berücksichtigen.

3. Sofern nicht anders vereinbart sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten, hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.

4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

5. Im kaufmännischem Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

6. Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebung von Lieferterminen mit uns vereinbart, die er zu vertreten hat, sind wir berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen auf Vertragserfüllung zu bestehen oder Schadenersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in entstandener Höhe zu verlangen.

7. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von zwei Wochen, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten anzuzeigen. Die für Kaufleute geltende Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§277,378 HGB bleiben hiervon unberührt.

8. Bei vereinbartem Versendungsverkauf geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Sie darf nur im ordentlichen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes weiterveräußert werden. Für diesen Fall tritt der Vertragspartner bereits jetzt bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen die ihm aus deren Veräußerung gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in Höhe seines Weiterverkaufspreises mit allen Nebenrechten an uns ab.

2. Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, hat uns jedoch auf Verlangen die Höhe der Forderungen und die Namen der Schuldner mitzuteilen.

3. Der Vertragspartner hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, an uns abzuführen.

4. Wir sind berechtigt den Schuldnern des Vertragspartners die Forderungsabtretung mitzuteilen.

5. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen bzw. zu vermieten.

6. Kommt der Vertragspartner den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Verbindlichkeiten nicht nach, wird die Gesamtforderung gegen ihn sofort fällig.

7. Das Recht auf Weiterveräußerung erlischt bei Zahlungsverzug der Vermögenverhältnisse des Vertragspartners. Sollte eine wesentliche Verschlechterung des Vertragspartners eintreten oder befindet sich dieser in Zahlungsverzug, so ist dieser verpflichtet, uns dies anzuzeigen und auf Verlangen die Ware herauszugeben.

8. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, daß die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

9. Im kaufmännischem Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

VI. Haftung

1. Die Haftung ist auf solchen Schaden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Für nichtvorhersehbare Schäden wird nicht gehaftet.

2. Nicht gehaftet wird weiterhin für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn.

3. Die Haftung wegen Schlecht-u. Nichterfüllung ist beschränkt auf grob fahrlässige Vertragsverletzung.

4. Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten ab Lieferung.

VII. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

2. Gerichtsstand für sämtliche zwischen uns und den Vertragspartnern aus Vertragsverhältnissen entstehenden Streitigkeiten ist Berlin.

3. Für sämtliche sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenen Streitigkeiten zwischen uns und den Vertragspartnern kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.

4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksam oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelungen weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.